Gynäkologische Leistungen

Auch in der Gynäkologie werden medizinisch sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen von Ihrer Krankenkasse übernommen. Wir beraten Sie gern und ausführlich zu diesen Leistungen. Es steht Ihnen frei, ob Sie diese Untersuchungen in Anspruch nehmen möchten.

Chlamydienkontrolle

  • bis zum 25. Lebensjahr jährliche Chlamydienkontrolle aus dem Morgenurin (Chlamydieninfektionen sind die zurzeit häufigste Geschlechtskrankheit; sie können die Eileiter verkleben und zu Sterilität führen. Chlamydien werden antibiotisch behandelt.)

gynäkologische Krebsfrüherkennungsuntersuchungen

  • Ab dem 20. Lebensjahr jährlich eine körperliche Untersuchung + eine Kontrolle auf Gebärmutterhalskrebs durch eine Zell-Abstrich vom Muttermund (PAP-Abstrich).
  • Ab dem 30. Lebensjahr zusätzlich die jährliche Tastuntersuchung der Brust und der Achselhöhlen zur Früherkennung von Brustkrebs.
  • Ab dem 35. Lebensjahr weiter jährlich eine körperliche Untersuchung + alle 3 Jahre ein Zell-Abstrich (PAP-Abstrich) für die Kontrolle auf Gebärmutterhalskrebs und ein HPV-Test (Test auf Humane Papilloma Viren).
  • zwischen dem 50. und 70. Lebensjahr alle 2 Jahre eine Mammographie (Mammographie-Screening).

Darmkrebsvorsorge

  • Ab dem 50. Lebensjahr ein jährlicher immunologischer Stuhltest zur Früherkennung von Darmkrebs.
  • Ab dem 55. Lebensjahr ein immunologischer Stuhltest alle 2 Jahre, wenn Sie von einer Darmspiegelung Abstand nehmen. Sollten Sie die Darmspiegelung durchgeführt haben mit unauffälligem Ergebnis, kann auf die Stuhlprobe in den nächsten 10 Jahren verzichtet werden.
  • Ab dem 55. Lebensjahr eine Darmspiegelung (Koloskopie) zur Früherkennung von Darmkrebs. Diese kann nach 10 Jahren wiederholt werden.

Bei auffälligen Befunden bieten wir Ihnen ausreichend Zeit an, um diese zu besprechen und die für Sie richtigen Behandlungsmöglichkeiten zu finden.

Für manche Frauen kann es durch besondere Vorerkrankungen oder Lebensumstände sinnvoll sein, zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch zu nehmen. Auch hier beraten wir Sie gern.

Informationen zu Vorsorgeuntersuchungen, die nicht von Ihrer Krankenkasse getragen werden, finden Sie in der Rubrik besondere Leistungen.

Verhütungsberatung

Gemeinsam suchen wir nach der passenden Verhütung für dich/ Sie, wir sprechen dabei sowohl über nicht-hormonelle Verhütungsmethoden, als auch über hormonelle Methoden. Dabei beachten wir deine/Ihre aktuelle Lebensphase und gehen gezielt auf deine/Ihre persönlichen Wünsche ein.

Notfallverhütung

Seit 2015 ist die „Pille danach“ frei verkäuflich in Apotheken erhältlich. Frauen unter 22 Jahren benötigen ein ärztliches Rezept, wenn Sie das Medikament kostenfrei in der Apotheke erhalten möchten. Zwischen dem 18. und 22. Lebensjahr fällt eine Rezeptgebühr von 5€ an.

Eine alternative Methode der Notfallverhütung ist die „Spirale danach“, sprechen Sie uns darauf an.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, in unseren beiden Untersuchungsräumen jederzeit die notwendigen und vorsorglichen Ultraschalluntersuchungen (Sonographie):

Hochauflösende Mamma-Sonographie (Kontrolle der Brustdrüse) 

Wenn ein tastbarer Befund in der Brust auffällig wird oder wenn Sie im Rahmen der Krebsvorsorge neben der Tastuntersuchung eine bildgebende Kontrolle zur Früherkennung wünschen. Für diese Untersuchung steht eine hochauflösende Mamma-Sonde zur Verfügung.

Vaginalsonographie

Bei gynäkologischen Beschwerden, im Rahmen der Krebsvorsorge oder zur Feststellung/Kontrolle einer Frühschwangerschaft.

Erweiterter Basisultraschall SSW 20

Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge, beide Fachärztinnen verfügen über die Zulassung zum erweiterten Basisultraschall in der 20. SSW.

3D/4D-Sonographie in der Schwangerschaft

Bei medizinischer Notwendigkeit.

Dopplersonographie

Um zu sehen, ob Ihr Baby über eine ausreichende Blutversorgung verfügt.

Für jede junge Frau ist der erste Besuch bei der Frauenärztin etwas Besonderes und Aufregendes – aber er ist kein Grund für sorgenvolle oder gar ängstliche Gedanken. Wenn du dich informierst, deine Mutter oder ältere Freundinnen fragst, in welcher Praxis sie zufrieden waren, wirst du eine nette Ärztin finden, die verständnisvoll und behutsam mit dir umgeht, dir alles erklärt und vor jedem nächsten Schritt nach deiner Zustimmung fragt.

Auf zwei Dinge solltest du dich in jeder gynäkologischen Praxis verlassen können

  • Du bist deine eigene „Chefin“ – das heißt, du kannst immer entscheiden, was du möchtest und was nicht und dies wird von deiner Ärztin jederzeit respektiert.
  • Jede Ärztin hält gegenüber deiner Familie und deinen Freundinnen die Schweigepflicht ein. Wenn es Gründe für eine Ausnahme gibt, wird sie dies vorher mit dir absprechen, z.B. wenn du die Pille möchtest und noch keine 14 Jahre alt bist oder wenn wegen einer Erkrankung eine Operation erforderlich wird.

So kannst du dich darauf verlassen, dass du in einem geschützten Raum über alles reden kannst, auch über Dinge, die sonst niemand erfahren darf. Diese Punkte sind bei uns eine Selbstverständlichkeit.

Wir führen die Krebsnachsorge nach den geltenden Leitlinien und in enger Kooperation mit der behandelnden Klinik durch. Bei Fragen und Sorgen stehen wir Ihnen immer zur Seite.